Pflegepersonaluntergrenzen – für Intensivmedizin wieder rechtskräftig

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Extrembelastung für Pflegekräfte – Wann werden Pflegepersonaluntergrenzen wieder eingeführt und welche Auswirkung es haben könnte.

Um eine bessere Versorgung von Patientinnen und Patienten zu ermöglichen, wurde zum 1 Januar 2019 die Pflegepersonaluntergrenze (PpUG) eingeführt. Somit sollte eine Mindestanzahl an Pflegepersonal eingesetzt werden, um die hohe Arbeitsbelastung der Pfleger zu reduzieren. Durch Rechtsverordnung wurden diese Mindestgrenzen zunächst nur für vier pflegesensitive Bereiche festgelegt: Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie, Unfallchirurgie.

In der PpUGV wurde detailliert geregelt:

    • wie die pflegeintensiven Bereiche ermitteln werden sollten
    • wie der Pflegeaufwand bei risikobehafteten Pflegepersonaluntergrenzen bestimmt werden sollte
    • wie die Pflegepersonaluntergrenzen in den Bereichen Intensivmedizin, Unfallchirurgie, Geriatrie und der Kardiologie jeweils für die Tag- und Nachtschicht festgelegt werden sollten
    • Meldepflicht bei Nichteinhaltung

    Ursache und Folgen der Aufhebung der Pflegepersonaluntergrenzen

    Durch den rasanten Anstieg an Infektionsfällen wurde zum Schutz der Patienten die erst kürzlich eingeführte Regelung für die Pflegepersonaluntergrenze wieder aufgehoben. Das hatte eine geringere Anzahl an Pflegekräften an Stationen und damit verbundenen Anstieg der Arbeitsbelastung zur Folge. Dadurch wird nicht nur die Sicherheit der Patienten, sondern auch die Gesundheit der Beschäftigten gefährdet.

    In Einrichtungen, in denen Pflegepersonal fehlt, wurden zum Teil Fachkräfte aus anderen Stationen verlagert, um das Defizit auszugleichen. Gleichzeitig entstand an einer anderen Stelle ein personaler Mangel. Das führt zur zunehmenden Unzufriedenheit der Mitarbeiter und einem Anstieg an Fehlern, Spannungen und Stress. Zudem wird das Pflegepersonal umverteilt und oft sehr kurzfristig, sodass besonders auf pflegerische Leistung ein hoher Druck ausgeübt wird.

    Die Menge der Stressfaktoren wirken sich wiederum negativ auf die Gesundheit der Pflegekräfte aus, wodurch die Krankheitsfälle und die Mitarbeiterfluktuation steigen. Viele Pflegekräften fürchten eine Versetzung an eine neue unbekannte Station. Diese Erkenntnisse ergaben sich aus der Meinungsumfrage des deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe und zeigen deutliche Risikofaktoren für eine qualitative Patientenversorgung.

    Wiederaufnahme der Pflegepersonaluntergrenze und notwendige Veränderungen

    Der Schutz der Patienten vor den negativen Folgen der Pandemie hat ganz klar eine hohe Priorität und gehört zu unserer Mission. Gleichzeitig sind an dieser Stelle weitere kritische Faktoren zu berücksichtigen, die die Voraussetzung für eine optimale pflegerische Versorgung in Krankenhäusern darstellen. Zum einen besteht eine hohe Notwendigkeit an qualifizierten Pflegekräften, sodass Patienten bedarfsgerecht versorgt werden können. Zum anderen werden Pflegekräften mit unterschiedlichen Qualifikationen benötigt, um alle Patienten individuell und gewissenhaft versorgen zu können.

    Besonders zu den Zeiten der Pandemie sind für eine Verbesserung der Pflege gut ausgebildete und motivierte Pflegekräfte eine wichtige Voraussetzung. Mit zunehmender Verbreitung der Pandemie waren die Pflegepersonaluntergrenzen ausgesetzt. Am 1. August 2020 wurde diese wieder eingeführt, gilt jedoch vorerst nur für die Intensivmedizin und die Geriatrie. Eine Mindestanzahl an Pflegepersonal ist für eine sichere Patientenversorgung einfach unerlässlich. Die geäußerte Kritik an den aktuellen Regeln zu den Pflegepersonaluntergrenzen richtet sich insbesondere gegen die starren Strukturen der bürokratischen Ausgestaltung und die pflegefachlich nicht gerechtfertigte Berechnung einer statistischen Durchschnittsgröße.

    Genau aus diesem Grund wurde bereits seitens des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV) eine qualifikatorische Mischung der Pflegekräfte gefordert. Das hätte vor allem eine moderne, arbeitsteilige Gestaltung zur Folge, mit dem Ziel, die examinierten Pflegefachkräfte spürbar zu entlasten und zu unterstützen. Zudem sollen beispielsweise Medizinische Fachangestellte, Anästhesietechnische Assistenzen, Notfallsanitäterinnen und -sanitäter oder Heilerziehungspfleger und Heilerziehungspflegerinnen zur Abdeckung fachlicher Kompetenz eingesetzt werden.

    Unser Fazit zur Pflegepersonaluntergrenze

    Die Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenze hat zu starken Qualitätseinbußen in der Patientenpflege geführt. Die wichtigste Ressource für eine sichere Versorgung sind qualifizierte und motivierte Pflegekräfte, die sich weder um ihre Stelle noch gesundheitliche Folgen der Überbelastung sorgen müssen. Grundsätzlich können Pflegepersonaluntergrenzen durchaus ein relevantes und sinnvolles Instrument sein, um eine Gefährdung von Patienten auszuschließen. Dies bedingt jedoch einer Grundlage und Bezugsgröße ein realistisches Personalbemessungsverfahren, das sich konsequent und verpflichtend an den Patientenbedarfen ausrichtet.

    Daher sollten Patientensicherheit und eine Entlastung des Pflegepersonals die oberste Priorität der aktuellen Gesundheitspolitik sein. Einsparung an Pflegepersonal zieht negative Konsequenzen nach sich und verhindert eine qualitative Versorgung der Patienten. Gerade in der Pandemie wird ein höherer Einsatz an Pflegern und Krankenpflegehelfern benötigt, um eine bestmögliche Pflegequalität sowie schnelle Genesung gewährleisten zu können.

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