Neue Pflegeausbildung: Altenpfleger = Krankenpfleger? 

Tag für Tag kümmern sich Kinderkrankenschwestern, Altenpfleger und Krankenpfleger verantwortungsvoll um ihre Patienten und leisten damit einen großen gemeinnützigen Beitrag für die Gesellschaft – das ist spätestens seit der Corona-Pandemie mehr als deutlich geworden.

Um die Ausbildung für die Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege noch attraktiver zu gestalten und perspektivisch mehr berufliche Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten in allen Pflegebereichen zu bieten, gibt es seit Anfang 2020 eine Reform für die Pflegeausbildung.

Pflegeausbildung bis 2020: Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Altenpflege

Bei den bisherigen Ausbildungsberufen Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Altenpfleger gab es inhaltlich viele Überschneidungen. Trotzdem wurden alle drei Berufe bis Ende 2019 separat ausgebildet. Im neuen, reformierten Pflegeberufegesetz werden sie seit 1. Januar 2020 wieder zusammengeführt. Während der generalistischen Pflegeausbildung haben die Azubis nach zwei Jahren die Möglichkeit, sich zu spezialisieren. Zuvor mussten sich junge Schulabgänger direkt beim Ausbildungsstart für eine Richtung entschieden.

Seit der Reform gibt es nun auch erstmals eine Regelung zu den „vorbehaltenen Tätigkeiten“. Das heißt, dass die spezifischen pflegerischen Aufgaben nur von Personen mit der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau beziehungsweise Pflegefachmann durchgeführt werden dürfen. Im Jahr 2026 wird die Reform überprüft und vom Bundestag entschieden, ob die generalistische Pflegeausbildung bleibt, angepasst oder aufgehoben wird.

Pflegeausbildung ab 2020: Der Aufbau der Ausbildung zur Pflegefachkraft

Aus Eins mach Drei: Mit dem neuen Pflegeberufegesetz werden die drei Pflegeberufe Gesundheits- und KrankenpflegeGesundheits- und Kinderpflege sowie Altenpflege zu einem einheitlichen Pflegeberuf zusammengeführt und gleichwertig behandelt. Die neue Berufsbezeichnung lautet Pflegefachfrau/Pflegefachmann. Die generalistische Ausbildung vermittelt die Pflege von Menschen aller Altersgruppen und bereitet sie auf den Einsatz in allen Arbeitsfeldern der Pflege vor: der Akutpflege, der stationären Langzeitpflege, der ambulanten Pflege und der Kinderpflege.

Das heißt konkret: Die generalistische Pflegeausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre und setzt mindestens einen mittleren Schulabschluss voraus. Sie besteht aus Unterricht an Pflegeschulen und praktischer Ausbildung bei einer Ausbildungseinrichtung und weiteren Einrichtungen aus den unterschiedlichen Pflegebereichen. In den ersten zwei Ausbildungsjahren durchlaufen alle Azubis die gleiche Ausbildung und bekommen übergreifende pflegerische Qualifikationen vermittelt, die sie für die Betreuung von Patienten aller Altersgruppen und in allen Versorgungsbereichen wie in Krankenhäusern, stationären Pflegeeinrichtungen sowie in der ambulanten Pflege einsetzen können. Die Auszubildenden haben allerdings ein Wahlrecht und können sich auf diesem Weg spezialisieren. Sie müssen dafür einen sogenannten Vertiefungseinsatz im Ausbildungsvertrag vereinbaren. Vier bis sechs Monate vor Beginn des letzten Ausbildungsdrittels können sie einen Schwerpunkt setzen und damit den Abschluss mit der Spezialisierung „Gesundheits- und Kinderkrankenpflege“ oder „Altenpflege“ erwerben.

Nach zwei Dritteln der Ausbildungszeit findet zudem eine Zwischenprüfung statt, um die Kompetenzen zu überprüfen. Das Bestehen dieser Prüfung ist jedoch nicht vorausgesetzt, um die Ausbildung weiterführen zu können. Sie ermöglicht (abhängig vom Bundesland) eine Verkürzung mit der Berufsbezeichnung Pflegeassistent beziehungsweise Pflegeassistentin oder Pflegehelfer beziehungsweise Pflegehelferin.

Gründe der Reformänderung

Die neue Form der Pflegefachausbildung soll Azubis besser auf den Arbeitsmarkt vorbereiten, die Aufstiegschancen erhöhen und letztlich ein höheres Gehalt ermöglichen. Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann bietet besonders viele Einsatzmöglichkeiten, Personen mit Abschluss können in allen stationären und ambulanten Einrichtungen der Gesundheitsversorgung arbeiten.

Welche konkreten Vorteile hat die neue Pflegeausbildung?

  • Flexibilität: Die vereinheitlichte Ausbildung ermöglicht einen problemlosen Wechsel zwischen den einzelnen Versorgungsbereichen. Durch die Vereinheitlichung haben Absolvent viel mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt. 
  • Wahlmöglichkeiten: Junge Schulabgänger müssen sich nicht direkt für eine bestimmte Ausbildung entscheiden, sondern können sich erst nach zwei Jahren spezialisieren. 
    Breit gefächerte Ausbildungsinhalte:  Die generalistische Ausbildung befähigt die Auszubildenden zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen. Damit stehen diesen Auszubildenden auch im Berufsleben mehr Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten offen.
  • Europaweite Anerkennung: Aufgrund der automatischen Anerkennung des generalistischen Berufsabschlusses gilt dieser auch in anderen Mitgliedsstaaten der EU.
  • Finanzierung: Vor der Reform war es an privaten Pflegeschulen üblich, Schulgeld zu bezahlen. Mit dem Pflegeberufegesetz ist die Ausbildung kostenlos und der Auszubildende hat einen Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Allgemein steigt die Vergütung im Pflegebereich.
  • Pflegestudium: Mit der Einführung der generalistischen Ausbildung startet auch ein neuer Pflege-Studiengang. Der Bachelor-Abschluss beinhaltet die staatlichen Prüfung zur Pflegefachfrau/zum Plegefachmann. Absolventen der Pflegeausbildung können auch noch im Anschluss das Pflege-Studium machen.

Die Nachfrage in der Kranken- und Altenpflege steigt weiter

Laut einer Erhebung des Stepstone-Fachkräfteatlasses aus dem Jahr 2019 werden für keine Berufsgruppe so viele Fachkräfte gesucht, wie in der Pflege. Die Nachfrage nach Pflegekräften ist demnach in den vergangenen fünf Jahren um 158 Prozent gestiegen. Besonders gefragt ist Personal für die Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege.

Nach einer Schätzung des Deutschen Pflegerats sind aktuell zwischen rund 1,2 Millionen festangestellte Beschäftigte in Deutschland in der Alten-, Kranken- sowie der Kinderkrankenpflege tätig. Die genaue Anzahl aller bundesweiten Pflegekräfte lässt sich nicht benennen, da es keine Institution gibt, die alle Berufsfelder innerhalb des Pflegebereichs systematisch erfasst. 

Auch das Bundesinstitut für Berufsbildung bestätigt, dass im Jahr 2035 in den Pflege- und Gesundheitsberufen rund 270.000 Fachkräfte fehlen könnten. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung rechnet sogar mit einer Lücke von 500.000 Vollzeitkräften, wenn sich die Zahl der Pflegebedürftigen bis dahin so sehr erhöhen wird wie prognostiziert.

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