Corona-Schnelltests in Pflegeheimen – Besserer Schutz für Pflegepersonal

Corona-Schnelltests in Alters- und Pflegeheimen seit dem 15.Oktober 2020 – Besserer Schutz für Pflegepersonal?

Verschärfte Besuchsregeln während des Teil-Lockdowns. Doch kann es auch wieder zu einem Besuchsverbot kommen? Dies möchte das deutsche Gesundheitsministerium so weit wie möglich verhindern. Bisher wurden lediglich einige medizinische Einrichtungen aufgrund der erhöhten Neuinfektionen von COVID19 geschlossen. Die gesamte Corona-Situation stellt Pflegekräfte, Bewohner, Patienten und Angehörige in Alters- und Pflegeheimen vor eine enorm große Herausforderung.

Eine Lösung, um weitere Ansteckungen zu mindern und Besuchsverbote zu verhindern, könnte der am 15.Oktober eingeführte Corona-Schnelltest sein.

Der Antigen-Schnelltest – Wie funktioniert er und wo liegt der Unterschied zum herkömmlichen PCR-Labortest?

Der sogenannte Antigen-Test soll den Corona-Virus in etwa 15 Minuten nachweisen und so helfen Verbreitungswege einzudämmen und Infizierte sofort zu isolieren. Wie es auch beim herkömmlichen Labortest (PCR-Test) der Fall ist, wird auch hier ebenfalls ein Abstrich im Nasenrachenraum genommen. Dieser wird in eine Nährlösung gehalten und im späteren Verlauf auf einen Teststreifen gegeben. Im Gegensatz zum PCR-Test, bei dem die Infektion über das Erbgut des Virus festgestellt wird, wird die Schnelltest-Probe auf bestimmte Proteine untersucht. Wenn diese nach etwa 15 Minuten vorhanden sind, zeigt der Teststreifen den Nachweis einer Corona-Infektion.

In der Planung gelten die Schnelltests als praxisfreundlich, da keine Labore und zusätzliche Geräte für die Durchführung nötig sind. Denn viele Labore stoßen derzeit auf ihre Kapazitätsgrenzen. Es kann bei den PCR-Tests sogar mehrere Tage dauern bis ein Ergebnis vorliegt. Somit könnte der Corona-Schnelltest eine große Entlastung für die Pflegebranche darstellen.

Wer kann sich in Alters- und Pflegeheimen mittels Schnelltest auf das Corona-Virus testen lassen?

Vorerst sollen den Alters- und Pflegeheimen pro Bewohner und pro Monat 20 Antigen-Schnelltests zur Verfügung stehen. Diese 20 Schnelltests müssen für einen Patienten oder Bewohner, ihre Pflegekräfte und Angehörigen reichen. Es werden Angehörige am Empfang der Einrichtung getestet bei denen eine unklare Symptomatik vorhanden ist oder wenn ein Besucher Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatte.

Das gleiche gilt für Pflegekräfte. Sie werden auf das Virus getestet, wenn sie einen Bewohner oder Patienten versorgt haben, der positiv ist, wenn sie COVID19-Symptome haben oder auch wenn sie im privaten Raum Kontakt zu einem Corona-Infizierten hatten.

Wer übernimmt die Kosten des Antigen-Tests?

Grundsätzlich gilt: Die Kosten eines Corona-Schnelltests werden von deinem Arbeitgeber in der Pflege übernommen. Du musst also als Pflegekraft den Corona-Test nicht selbst übernehmen. Alters- und Pflegeheime müssen sich allerdings eigenständig um die Beschaffung der Tests kümmern. Dabei übernehmen Pflege- und Krankenkassen eine bestimmte Anzahl an Tests.

Den Einrichtungen steht zwar grundsätzlich das genannte Kontingent von 20 Antigen-Schnelltests zu, jedoch müssen sie den zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, wie dem Gesundheitsamt, ein Test-Konzept vorlegen und parallel die Tests beantragen. Basierend auf diesem Konzept entscheidet das Gesundheitsamt, wie viele Antigen-Schnelltests der Einrichtung zustehen bzw. wie viele Tests von der Pflege- und Krankenversicherung übernommen werden. Diese Menge an Tests wird an der Zahl der Patienten bzw. Bewohner gemessen, welche in der Einrichtung betreut und gepflegt werden. Letztendlich können die medizinischen Einrichtungen die Tests über die normalen Vertriebswege wie Apotheken, Großhändler oder den entsprechenden Herstellern erwerben.

Wie zuverlässig sind die Schnelltests und was Pflegeheime und Pfleger/innen beachten sollten

Grundsätzlich möchte die Bundesregierung bzw. das Gesundheitsministerium mit dem Antigen-Tests mehr Sicherheit im Pflegeberuf schaffen. Es ist entscheidend, dass eine Infizierung mit dem Virus frühzeitig erkannt wird und schnellstmöglich Maßnahmen zur Eindämmung ergriffen werden. Hier versprechen die Hersteller der Antigen-Schnelltests eine hohe Nachweisbarkeit im Falle einer COVID19-Infektion. Jedoch ist diese Nachweisbarkeit nicht so genau wie die der herkömmlichen PCR-Labortests.

Dies liegt auch überwiegend daran, dass in der Spätphase der Corona-Erkrankung nur noch eine geringe Viruslast im Rachen vorhanden ist. In Folge können auch nur noch wenige Proteine für den Antigen-Test nachgewiesen werden. Eine Ansteckung bei dem entsprechenden Infizierten ist also weiterhin prinzipiell möglich.

Bisher darf der Corona-Schnelltest nur von geschultem Fachpersonal durchgeführt werden. Die Antigen-Tests sind somit nicht frei verkäuflich. Wiederum stellt diese Tatsache die Pflegeeinrichtungen vor eine weitere Herausforderung.

Zwar bietet der Test ihnen ein schnelles Ergebnis, jedoch muss der Test korrekt von Fachpersonal durchgeführt und im Arbeitsalltag auch eine gewisse Kapazität für Schulungen und Umsetzung der Schnelltests eingeplant werden. Da die Pflegebranche generell unter einem Fachpersonalmangel leidet, könnte sich die Praxis der Antigen-Tests als problematisch herausstellen. Du möchtest mehr über den akuten Pflegepersonalmangel in Deutschland erfahren? Dann klicke hier (https://medpool.de/blog/rekrutierung-pflegepersonal-ausland-stockt-wegen-corona).

Insgesamt ist die Einführung des Antigen-Schnelltests also kritisch zu betrachten. In den vergangenen Wochen hat sich bereits bestätigt, dass die Praxis sich nicht so einfach wie die Theorie des Gesundheitsministeriums gestaltet.

Zum einen zweifeln viele Experten an der Zuverlässigkeit des Schnelltests. Zwar bestehen die Hersteller darauf, dass die Ergebnisse fast immer richtig sind, ähnlich wie beim PCR-Labortest, jedoch konnten bereits verschiedene Virologen wie Reinhard Hoffmann von der Uniklinik Augsburg herausfinden, dass dies nicht immer der Fall ist.

An der Uniklinik wurden verschiedene Corona-Test-Hersteller ausprobiert. Laut dem Virologen waren im ersten Testverfahren von Hersteller 1 gerade mal 20 Prozent der Tests positiv, welche im PCR-Test ebenfalls positiv waren. Im zweiten Testverfahren mit Hersteller 2 waren es ca. 80 Prozent.

Wie bereits erwähnt hängen diese undurchsichtigen Ergebnisse mit der vorhandenen Zahl der Viren im Nasenrachenraum zusammen. Im Gegensatz zum PCR-Test schlägt der Antigen-Test nicht bei kleinen Virusmengen an. Es werden also mehr Viruspartikel für ein korrektes Ergebnis benötigt.

Zum anderen stehen weiterhin noch viele Fragen bezüglich des Personal- und Organisations- und Zeitmanagements der Pflege- und Altersheime offen. Wer schult die Mitarbeiter, welche die Corona-Schnelltests durchführen sollen? Wer kommt für den zusätzlichen Personalaufwand auf? Und wo verbleiben die Angehörigen der Bewohner und Patienten, während sie auf ihr Testergebnis warten?

Folgend müssen sich die Pflegeeinrichtungen mit diesen offenen Fragen und Themen erst einmal intensiv auseinandersetzen, was einen weiteren enormen Zeitaufwand erfordert. Es sollte eine klare Regelung für alle Beteiligen geben, um die Antigen-Schnelltests korrekt und organsiert durchführen zu können.

Es lässt sich zusammenfassen, dass die COVID19-Schnelltests helfen können, stark ansteckende Menschen aufzuspüren, Infektionsketten zu unterbrechen und somit für mehr Sicherheit zu sorgen. Es stellt allerdings nur eine Entlastung für Pflegeeinrichtungen und dessen Mitarbeiter dar, wenn eine hohe Viruslast beim Patienten gegeben ist und das gesamte Management rund um den Schnelltest vorab klar geregelt wurde.

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