Sonder-Aktion (Ostern 2025)🐰
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme an der Sonder-Aktion – Ostern 2025 der medpool HR Solutions GmbH mit Sitz in der Ernst-Gnoß-Straße 24, 40219 Düsseldorf, Deutschland nachfolgend Betreiber oder Veranstalter genannt, richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen. Mit der Inanspruchnahme der Sonder-Aktion – Ostern 2025 erklärt sich der:die Teilnehmer:in mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt an der Sonder-Aktion – Ostern 2025 sind ausgewählte Kunden & Interessenten des Betreibers aus Deutschland, die zwischen dem 15.04.2025 bis einschließlich 17.04.2025 nachweislich eine Buchungsanfrage für Buchungen an folgenden Tagen an team@medpool.de gesendet haben oder telefonisch eine Buchungsanfrage erteilt haben vorbehaltlich verfügbarer Mitarbeiter des Betreibers:
- Karfreitag, der 18.04.2025 (Feiertagszuschlag)
- Ostersonntag, der 20.04.2025 (Sonntagszuschlag)
- Ostermontag, der 21.04.2025 (Feiertagszuschlag)
- Dienstag, der 22.04.2025
- Mittwoch, der 23.04.2025
- Donnerstag, der 24.04.2025
- Freitag, der 25.04.2025
- Samstag, der 26.04.2025
- Sonntag, der 27.04.2025 (Sonntagszuschlag)
- Montag, der 28.04.2025
- Dienstag, der 29.04.2025
- Mittwoch, der 30.04.2025
Personen, die außerhalb des Aktionszeitraums eine Buchung durchführen, sind von der Teilnahme an der Sonder-Aktion – Ostern 2025 ausgeschlossen. Teilnehmer:in der Sonder-Aktion – Ostern 2025 ist (1) diejenige wirtschaftliche Organisation oder Trägerschaft, die den Unternehmensnamen/ Namen der Einrichtung trägt, die bei der Buchungsanfrage angegeben worden ist und (2) wer entsprechend des in Ziff. 4 geschilderten Ablaufs der Sonder-Aktion – Ostern 2025 seine Buchung, den in Ziff. 4 bezeichneten Angaben, vornimmt. Eine Teilnahme im Namen von Dritten, z.B. durch eine andere Einrichtung, ist ausgeschlossen.
Teilnahmezeitraum
Die Sonder-Aktion – Ostern 2025 für Kunden & Interessenten findet vom 15.04.2025 bis zum 17.04.2025 um 23:59 Uhr statt.
Ablauf der Sonder-Aktion (Ostern 2025)
Die Sonder-Aktion – Ostern 2025 kann jeder Kunde & Interessent im Teilnahmezeitraum in Anspruch nehmen. Nachgewiesen wird dies durch eine Buchungsanfrage im Teilnahmezeitraum seitens des Kunden oder Interessenten an den Betreiber. Der Betreiber prüft die Anfrage & bestätigt nach Ermittlung von geeigneten Mitarbeiter:innen aus dem Mitarbeiterpool des Betreibers die Anfrage.
Durch Erhalt einer Dienstbestätigung durch den Betreiber an den Teilnehmer (Besteller) ist eine verbindliche Bestellung gemäß Bedingungen aufgegeben, um einen Feiertagszuschlag in Höhe von 100% (bei Buchung von 5x Diensten)/75% (bei Buchung von 10x Diensten) oder einen Sonntagszuschlag in Höhe von 50%(bei Buchung von 5x Diensten)/40% (bei Buchung von 10x Diensten) im Teilnahmezeitraum in Anspruch zu nehmen.
Wir behalten uns das Recht vor, jede eingehende Buchung im Teilnahmezeitraum zu prüfen und bei Bedarf abzulehnen. Weiterhin gilt: Buchungen, die vor oder nach dem Teilnahmezeitraum erfolgten oder noch erfolgen, können nicht durch Buchungen mit vergleichbaren Dienstzeiträumen innerhalb des Teilnahmezeitraums ersetzt werden.
Datenschutz
Der:die Teilnehmer:in hat ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über die gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Die Daten werden gelöscht, sofern gesetzliche Regelungen dem nicht entgegenstehen. Eine erteilte Erlaubnis, die persönlichen Daten zu nutzen, kann jederzeit widerrufen werden. Auskunfts-, Löschungs- und Berichtigungswünsche zu den angegebenen Daten und gerne auch Anregungen können Sie jederzeit an die im Impressumsbereich angegebenen Kontaktmöglichkeiten (https://medpool.de/kontakt) senden. Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung (https://medpool.de/datenschutz).
Kontakt und Anwendbares Recht
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Wettbewerb sind an den Betreiber zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich. Der Wettbewerb des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Düsseldorf. Eine gerichtliche Überprüfung der Gewinnermittlung ist ausgeschlossen.
Stand: 15.04.2025